Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war – bereitgestellt worden ist. Die Vertragspartner sind Gast und Vermieter (Hotel). Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Vertragsgegenstandes dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis, wie in den unten aufgeführten Stornobedingungen zu zahlen.
Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast den prozentualen Anteil vom vereinbarten Preis, in Abhängigkeit vom Eingang der Rücktrittserklärung, für die Dauer des Vertrages zu bezahlen.
Nimmt der Gast wegen vorzeitiger Abreise Leistungen nicht in Anspruch, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Preis laut Vertrag.
Das Hotel ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Das Hotel kann auch noch nach Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung verlangen. Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit – auch nach Übernahme des Zimmers – eine Vorauszahlung des vollen Preises oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über einer Woche oder Forderungen von über € 1.000,00 für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
Bei Zahlungsverzug des Gastes mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen, wenn das Hotel den Gast zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.
In allen Zimmern, Apartments und Ferienwohnungen ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von € 250.- erhoben. Diese kann dem Gast auch nach Abreise in Rechnung gestellt werden.
Das Hotel ist berechtigt, einem Gast den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Gastes die begründete Sorge besteht, dass dieser unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder wenn er sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Gästen ausfällig verhält.
Das Hotel ist berechtigt, einen Gast aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er die Ruhe wiederholt stört, andere Gäste oder das Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.
An – und Abreisetag gelten als ein Tag.
Check-in: 15:00 – 20:00 Uhr Check-out: 06:30 – 11:00 Uhr
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei telefonischer Buchung der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so ist der Vermieter gemäß § 651 ff, BGB, berechtigt als Entschädigung folgende pauschalierte Stornogebühren zu berechnen:
Stornierungen oder Buchungsänderungen, die bis 18:00 Uhr am Anreisetag erfolgen, sind kostenfrei. Stornierungen oder Buchungsänderungen, die verspätet oder gar nicht erfolgen, werden mit 100 Prozent des Preises der Übernachtungen berechnet sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden können. Die Stornobedingungen können sich bei Reisegruppen und mehrwöchigen Aufenthalten ändern. Es gelten die Bedingungen in der Buchungsbestätigung.
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das Hotel keine Verantwortung für das abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Sachen; es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das Hotel hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der § 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Um wesentliche Vertragspflichten handelt es sich bei den Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Nutzung des Wellnessbereiches erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr. In einer Sauna/ Spa ist der Fußboden oft nass und rutschig. Gäste müssen sich diesem unvermeidlichen Umstand mit ihrer Gehweise anpassen und besonders vorsichtig sein. Feuchte Böden stellen keine Vernachlässigung des Hotels dar. Das Gleiche gilt für alle Treppen, Rampen und sämtliche Eingangsbereiche. Es gilt im Bereich des OLG Schleswig die sogenannte “Augen-Auf-Recht- sprechung”, die beinhaltet, dass Menschen immer im Auge haben müssen, wohin sie gehen.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Der Gast ist haftbar für alle die von ihm in den Unterkünften angerichteten Schäden.
Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb eines Monats nach Ende des Vertrages sowohl vom Gast als auch vom Vermieter geltend gemacht werden.
Haustiere (Hunde, Katzen,Vögel, etc.) sind nicht gestattet !
Vor der Anreise müssen etwaige Allergien gegen Federbetten, Teppichböden und Lebensmittelintoleranz bekannt gegeben werden. Eine Übersichtsliste der allergenen Stoffe unseres Frühstücksangebots befindet sich auf unserer Website, bzw. kann auf Wunsch vor Ort eingesehen werden.
Der Mietpreis wird am Abreisetag fällig und wird vor Ort in bar oder mit den u.a. Zahlungsmitteln zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer bezahlt. Bezahlung per Rechnungsstellung erfolgt nur mit vorheriger u. erlaubter Kostenübernahme des Bestellers an das Hotel.
Bei Reisegruppen und mehrwöchigen Buchungen bitten wir um eine Anzahlung von min. 50% des Gesamtbetrags auf unser Konto bei der VR Bank Nord eG –
IBAN: DE 65 2176 3542 0005 0319 15
SWIFT: GENODEF 1BDS
Kontoinhaber: Hotel Insel Pension – Boy Oldigs –
Verwendungszweck: Name u. Buchungsdatum
Hotel Address: Hotel Insel Pension
Gotteskoogstrasse 2-4
D-25899 Niebuell – Germany
Bank Name: VR Bank eG
Bank Address: Hauptstrasse 30, D-25899 Niebuell
Account Holder: Hotel Insel Pension, Boy Oldigs
IBAN: DE 65 2176 3542 0005 0319 15
SWIFT: GENODEF 1BDS
Visa, MasterCard, Maestro, American Express, Diners Club, JCB, Union Pay und EC-Karte mit PIN
Das Hotel behält sich das Recht vor, vor der Anreise eine Kreditkartenautorisierung durchzuführen.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Niebüll.
Niebüll, den 15.10.2024